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Erfahren... In Deutschland gab es zwei Reichsverfassungen, die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16.04 1871 (Bismarcksche Reichsverfassung) und die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11.08 1919 (Weimarer Verfassung).
Beide Verfassungen enthielten als Grundgesetz des Deutschen Reiches die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen über die verschiedenen Staatsorgane und deren Zuständigkeiten. Die Bismarck´sche Verfassung beschränkte sich auf diese staatsorganisationsrechtlichen Regelungen. Die Weimarer Verfassung enthielt darüber hinaus einen Grundrechtsteil (Grundrechte und Grundpflichten der Bürger). Sie knüpfte damit an den Entwurf der Paulskirchenverfassung an, der am 27. März 1849 von der revolutionären Frankfurter Nationalversammlung beschlossen worden war, wegen des Widerstands der konservativen Kräfte, der deutschen Monarchen und Österreichs aber nie in Kraft getreten ist.
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